Die Rürup Rente


Seit dem 01.01.2005 gibt es sie nun: die so genannte Rürup Rente, die ihren rürup renteNamen dem Ökonomen Bert Rürup verdankt. Sie stellt neben der bekannten Riester-Rente eine weitere Form der Altersvorsorge dar, die staatlich gefördert wird. Die Rürup Rente wird durch Steuervorteile gefördert.

Ab 2005 können Steuerzahler insgesamt 60 Prozent aller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Altersversorgung, zu einer berufsständischen Versorgung (Rente) und zur Rürup-Rente bis zu einem Höchstbeitrag von 12 000 Euro bei Alleinstehenden steuerlich absetzen. Für Ehepaare liegt dieser Höchstsatz bei 24.000,- Euro.
Dieser Prozentsatz erhöht sich in den Folgejahren um jeweils zwei Prozentpunkte, sodass der Steuerzahler ab dem Jahre 2025 seine gesamten Aufwendungen bis zu einer Höchstgrenze von 20.000,- bzw. bei Ehepaaren von 40.000,- Euro steuerlich geltend machen kann.

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