Die Rürup Rente
Seit dem 01.01.2005 gibt es sie nun: die so genannte Rürup Rente, die ihren
Namen dem
Ökonomen Bert Rürup verdankt. Sie stellt neben der bekannten Riester-Rente eine weitere
Form der Altersvorsorge dar, die staatlich gefördert wird. Die Rürup Rente wird durch
Steuervorteile gefördert.
Ab 2005 können Steuerzahler insgesamt 60 Prozent aller Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Altersversorgung, zu einer berufsständischen
Versorgung (Rente) und zur Rürup-Rente bis zu einem Höchstbeitrag von 12 000 Euro bei Alleinstehenden
steuerlich absetzen. Für Ehepaare liegt dieser Höchstsatz bei 24.000,- Euro.
Dieser Prozentsatz erhöht sich in den Folgejahren um jeweils zwei Prozentpunkte, sodass der
Steuerzahler ab dem Jahre 2025 seine gesamten Aufwendungen bis zu einer Höchstgrenze von
20.000,- bzw. bei Ehepaaren von 40.000,- Euro steuerlich geltend machen kann.
Hinweis
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft.
Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung
der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch Bestätigen der Eingaben mit " Eingabe bestätigen " erklären
Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf
jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die
Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstesdaten- Schutzgesetzes
(TDDSG). Zur Angebotserstellung oder für die online Beantragung
benötigen wir einige persönliche Daten. Bei der online Beantragung
leiten wir Ihre Daten an den entsprechenden Versicherer weiter.
Ihre unverbindliche Anfrage wird von uns selbst, oder von unseren
kompetenten Partnern kostenlos bearbeitet.