Wer einem anderen Schaden zufügt, muß dafür aufkommen - das gilt nicht nur im privaten, sondern besonders auch im unternehmerischen Bereich. Sie als Unternehmer haften für Schäden, die Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Nach einem Schaden macht der Geschädigte häufig hohe Schadensersatzansprüche an Ihre Firma geltend. Damit ein solcher Fall nicht den gesamten Betrieb in finanzielle Not bringt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Betrieb unbedingt erforderlich.
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Hinweis
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft.
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